Sicherheitshinweise für das Physikalische Praktikum

·         Hinweise zum Umgang mit chemischen Stoffen

·         Hinweise auf Gefahren durch Elektrizität

·         Hinweise zum Umgang mit Lasern

·         Hinweise zum Umgang mit radioaktiven Stoffen

 

->home

 

Hinweise zum Umgang mit chemischen Stoffen

 

Hier werden allgemeine Hinweise zur Sicherheitsproblematik und Toxikologie der Chemikalien, die im Chemielabor des Physikalischen Praktikums, Raum F1-22, gelagert sind, zusammengefasst. Eine Liste der Chemikalien und die entsprechenden Arbeitsvorschriften finden sich vor Ort.

Bei einem Großteil der Stoffe handelt es sich um organische Lösungsmittel, meist leicht flüchtige Flüssigkeiten, so daß Gefährdungen nicht nur bei Hautkontakt und Verschlucken, sondern auch beim Einatmen der Dämpfe und Hautatmung entstehen.

Die gesundheitsschädigende Wirkung mancher Chemikalien ist darauf zurückzuführen, daß sie störend in die zahlreichen chemischen Reaktionen, die mit den normalen Lebensvorgängen verbunden sind, eingreifen. Dies kann zur Schädigung von Zellen und Organen führen. Bei Hautkontakt können Lösungsmittel die Fettschicht der Haut auflösen und eine Hautversprödung bewirken, die Mikroorganismen und Schmutzteilchen ein Eindringen erleichtert. Eine Reihe von Lösungsmitteln kann auch durch die Haut resorbiert werden. Symptome akuter
Schädigung bei kurzzeitiger Einwirkung sind Benommenheit, Kopfschmerz, Schwindel, narkotische Zustände (Störungen des Zentralnervensystems), darüber hinaus können je nach Stoff diverse Organ- und Stoffwechselschäden auftreten. Manche Lösungsmittel wirken  hautreizend (Rötungen und Blasenbildungen sind möglich). Die Dämpfe bewirken mitunter Schleimhautreizungen. Die Aufnahme kleinerer Lösungsmittelmengen über einen längeren Zeitraum kann zu chronischen Schäden führen.Dies ist deswegen so gefährlich, weil die Aufnahme der Stoffe zu Gewöhnung führt, wodurch die Schäden häufig nicht rechtzeitig festgestellt werden können.

Beim Umgang mit Lösungsmitteln ist zu beachten, dass sich deren Wirkungen auf den Organismus summieren können, so dass ein Gemisch aus verschiedenen Lösungsmitteldämpfen, deren Einzelbestandteile noch jeweils unter dem betreffenden MAK-Wert liegen, schon recht gefährlich sein können.

Verschiedene Lösungsmittel, insbesondere viele halogenierte Stoffe, wirken cancerogen, etwa Benzol, Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff), Trichlorethylen und Trichlormethan (Chloroform). Neben den physiologischen Eigenschaften müssen auch die physikalischen Eigenschaften vieler Stoffe berücksichtigt werden, etwa die leichte Entflammbarkeit vieler Lösungsmittel (z.B. Azeton)

Handhabung:

Nach Möglichkeit sollte man organische Lösungsmittel nur mit Handschuhen und in gut belüfteter Umgebung benützen. Um die Belastung möglichst gering zu halten, sollte man:

  • bei Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Lösungsmitteln einen Stoff mit hohem MAK-Wert verwenden.
  • Lösungsmittelflaschen sofort nach Gebrauch verschließen, und den Sammelbehälter zum Verwerfen der Reste nutzen.
  • darauf achten, daß organische Lösungsmittel und ihre Dämpfe nicht mit heißen Gegenständen in Kontakt kommen.
  • organische Lösungsmittel nicht mit starken Oxidationsmitteln (wie zum Beispiel Alkali-Chlorate oder Chlorite, K-Permanganat, etc.) zusammenbringen (Explosionsgefahr).

 

Halogenfreie Lösungsmittel:

Im Praktikum sind nur halogenfreie Lösungsmittel im Einsatz: Sie sind brennbar und entzünden sich meist leicht.Zur Zündung ist nicht unbedingt eine Flamme erforderlich, sie kann auch durch heiße Gegenstände, deren Temperaturen oberhalb der Zündtemperatur des Lösungsmittels liegen, oder durch elektrische Funken (Achtung bei elektrostatischen Aufladungen) ausgelöst werden. Ihre Dämpfe bilden mit Luft explosive Gemische, wobei z.T. schon ein Lösungsmittelanteil von 1-2 Volumenprozent zur Explosion ausreicht. Da die Dämpfe schwerer als Luft sind, können am Boden oder in Mulden (z.B. Ausguß), wo sie sich sammeln, leicht solche Konzentrationen erreicht werden. Daher sollte man generell keine organische Lösungsmittel in den Ausguß gießen.

Erste Hilfe:

  • Nach Einatmen größerer Mengen: viel Frischluft, Arzt aufsuchen.
  • Nach Hautkontakt: gründlich mit Wasser spülen.
  • bei Augenkontakt: mit Augendusche spülen und Augenarzt zu Rate ziehen.
  • Nach Verschlucken: am besten einen Arzt hinzuziehen, eventuell Erbrechen auslösen.

Begriffserklärung:

Flammpunkt: niedrigste Temperatur bei 1013 hPa Außendruck, bei der die Flüssigkeit ein Dampf-Luftgemisch  bildet, das mit einer Flamme entzündet werden kann.
Zündtemperatur: niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der sich ein Dampf-Luftgemisch gerade noch entzündet.
Explosionsgrenzen: Gemischkonzentration von Dampf und Luft, bei der eine selbständige Verbrennung sich fortpflanzen kann.
MAK: maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration eines Arbeitsstoffes in der Luft.

 

->top ->home

 

Hinweise auf Gefahren durch Elektrizität

Elektrizität kann sehr gefährlich für Menschen (Verbrennungen, vorübergehende Lähmungen, Herzkammerflimmern etc.) und Geräte (Überspannungen, Feuer, Explosion, etc.) sein. Die Gefährdung wird im wesentlichen durch die Parameter
Stromstärke, Spannung und Widerstand bestimmt.

Beachten Sie:

·        Elektrische Wechselspannung (50 Hz) über 50 Volt und Gleichspannungen über 100 Volt sind lebensgefährlich.

Um die Gefährdung zu minimieren müssen die folgenden Sicherheitsregel befolgt werden:

  • Der Aufbau, Umbau oder Abbau von elektrischen Schaltungen darf nur im spannungslosen Zustand erfolgen.
  • Spannung darf erst dann angelegt werden, wenn der betreuende Assistent die Schaltung überprüft hat.
  • Nach Beendigung des Experimentes sind alle Geräte auszuschalten.
  • In Notfällen (Unfällen) ist im Praktikumsraum sofort die Spannung abzuschalten.

 

Ein Notausschalter befinden sich neben jeder Tür.

 

->top ->home

 

Hinweise zum Umgang mit Lasern

Das Experimentieren mit Lasern ist mit unvermeidlichen Gefahren verbunden, die man aber durch Befolgen der folgenden Verhaltensregeln minimieren kann. Im Praktikum kommen nur He-Ne Laser zum Einsatz mit einer Emission bei 632 nm (sichtbares Licht). Das Gefährdungspotential ist an der Laserklasse erkenntlicht.

Achtung: rote Laser erscheinen gemeinhin schwächer als sie sind!

Die Laser im Praktikum besitzen die Klassifizierung:

Laser der Klasse 2: Die Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich (400-700 nm). Die Strahlleistung ist so niedrig, dass sie bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (<0.25 sec), wie sie durch den Lidschlussreflex gegeben ist, ungefährlich für das Auge ist. Der Maximalwert der zugänglichen Strahlung ist < 1 mW.

Laser der Klasse 3R: Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut. Die Strahlleistung kann im Bereich von 1 -5 mW  liegen.

Im Praktikum sind nur Laser mit einer Strahlleistung < 5 mW im Einsatz.

Verhaltensregeln:

  • An den Experimenten halten sich nur die Experimentierenden und die Betreuer auf. (Minimierung der Zahl gefährdeter Personen)!
  • Experimentieraufbau vorher auf dem Papier exakt planen und Justagestrategie festlegen. (Minimieren der Zahl der Manipulationen im Laserbereich)!
  • Bei allen Manipulationen im Strahlbereich eines Lasers der Klasse 3R müssen unbedingt die Justierbrillen benützt werden. Aber auch dann gilt: Nicht in den direkten Laserstrahl schauen. Keinen Schmuck oder Armbanduhren beim Arbeiten im Laserbereich tragen. (Reflexionen ->Minimierung der Gefährdung des Auges)!


Hinweise zum Umgang mit radioaktiven Stoffen

->top ->home